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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Belästigung liegt vor, wenn ein geschlechtsbezogenes oder mit einem der Gründe nach § 23 Abs. 2 in Zusammenhang stehendes Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die betroffene Person unerwünscht ist und
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(3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung zur Belästigung einer Person vor seit 09.08.2021 weggefallen.
(4) Eine Diskriminierung liegt weiters auch vor, wenn eine Person aufgrund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlecht, deren ethnischer Zugehörigkeit, deren Religion oder Weltanschauung, deren Alter oder deren sexueller Orientierung belästigt wird.
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(2) Belästigung liegt vor, wenn ein geschlechtsbezogenes oder mit einem der Gründe nach § 23 Abs. 2 in Zusammenhang stehendes Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die betroffene Person unerwünscht ist und
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(3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung zur Belästigung einer Person vor seit 09.08.2021 weggefallen.
(4) Eine Diskriminierung liegt weiters auch vor, wenn eine Person aufgrund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlecht, deren ethnischer Zugehörigkeit, deren Religion oder Weltanschauung, deren Alter oder deren sexueller Orientierung belästigt wird.