§ 2 Oö. LB 1977 V (weggefallen)

Oö. Landwirtschaftliche Betriebsratswahlordnung 1977 (V)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 2

Zahl der Mitglieder des Betriebsrates

(1) In den Betriebsrat sind zu wählen in Betrieben mit

-

5 bis 9 Dienstnehmern 1 Mitglied,

-

10 bis 19 Diernstnehmern 2 Mitglieder,

-

20 bis 50 Dienstnehmern 3 Mitglieder,

-

51 bis 100 Dienstnehmern 4 Mitglieder.

In Betrieben (Dienstnehmergruppen) mit mehr als 100 Dienstnehmern erhöht sich für je weitere 100 Dienstnehmer, in Betrieben mit mehr als 1000 Dienstnehmern für je weitere 400 Dienstnehmer die Zahl der Mitglieder des Betriebsrates um 1 Mitglied. Bruchteile von 100 bzw. 400 werden für voll gerechnet.

(2) In Betrieben, in denen für die Gruppen der Arbeiter und der Angestellten getrennte Betriebsräte gewählt werden, richtet sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder jeder Dienstnehmergruppe nach der Zahl der Dienstnehmer der betreffenden Gruppe.

(3) Für jedes Betriebsratsmitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied (§ 30) zu wählen LB 1977 V seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 21.12.1977 bis 31.12.2019
§ 2

Zahl der Mitglieder des Betriebsrates

(1) In den Betriebsrat sind zu wählen in Betrieben mit

-

5 bis 9 Dienstnehmern 1 Mitglied,

-

10 bis 19 Diernstnehmern 2 Mitglieder,

-

20 bis 50 Dienstnehmern 3 Mitglieder,

-

51 bis 100 Dienstnehmern 4 Mitglieder.

In Betrieben (Dienstnehmergruppen) mit mehr als 100 Dienstnehmern erhöht sich für je weitere 100 Dienstnehmer, in Betrieben mit mehr als 1000 Dienstnehmern für je weitere 400 Dienstnehmer die Zahl der Mitglieder des Betriebsrates um 1 Mitglied. Bruchteile von 100 bzw. 400 werden für voll gerechnet.

(2) In Betrieben, in denen für die Gruppen der Arbeiter und der Angestellten getrennte Betriebsräte gewählt werden, richtet sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder jeder Dienstnehmergruppe nach der Zahl der Dienstnehmer der betreffenden Gruppe.

(3) Für jedes Betriebsratsmitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied (§ 30) zu wählen LB 1977 V seit 31.12.2019 weggefallen.

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