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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Zahl der Mitglieder des Betriebsrates
(1) In den Betriebsrat sind zu wählen in Betrieben mit
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(2) In Betrieben, in denen für die Gruppen der Arbeiter und der Angestellten getrennte Betriebsräte gewählt werden, richtet sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder jeder Dienstnehmergruppe nach der Zahl der Dienstnehmer der betreffenden GruppeOö.
(3) Für jedes Betriebsratsmitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied (§ 30) zu wählen LB 1977 V seit 31.12.2019 weggefallen.
Zahl der Mitglieder des Betriebsrates
(1) In den Betriebsrat sind zu wählen in Betrieben mit
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(2) In Betrieben, in denen für die Gruppen der Arbeiter und der Angestellten getrennte Betriebsräte gewählt werden, richtet sich die Zahl der Betriebsratsmitglieder jeder Dienstnehmergruppe nach der Zahl der Dienstnehmer der betreffenden GruppeOö.
(3) Für jedes Betriebsratsmitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied (§ 30) zu wählen LB 1977 V seit 31.12.2019 weggefallen.