Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Wahlvorschläge
(1) Wählergruppen, die Wahlwerber aufzustellen beabsichtigen, haben ihre Wahlvorschläge spätestens eine Woche vor dem (ersten) Wahltag schriftlich beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes einzureichen, der den Empfang unter Angabe der Zeit der Empfangnahme zu bestätigen hatOö.
(2) Der Wahlvorschlag muß
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Der Wahlvorschlag kann durch Aufschrift als Vorschlag einer bestimmten Organisation oder wahlwerbenden Gruppe bezeichnet werden LB 1977 V seit 31.12.2019 weggefallen.
(4) Die Verbindung (Koppelung) von Wahlvorschlägen ist unzulässig.
Wahlvorschläge
(1) Wählergruppen, die Wahlwerber aufzustellen beabsichtigen, haben ihre Wahlvorschläge spätestens eine Woche vor dem (ersten) Wahltag schriftlich beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes einzureichen, der den Empfang unter Angabe der Zeit der Empfangnahme zu bestätigen hatOö.
(2) Der Wahlvorschlag muß
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Der Wahlvorschlag kann durch Aufschrift als Vorschlag einer bestimmten Organisation oder wahlwerbenden Gruppe bezeichnet werden LB 1977 V seit 31.12.2019 weggefallen.
(4) Die Verbindung (Koppelung) von Wahlvorschlägen ist unzulässig.