§ 51 Oö. LB 1977 V (weggefallen)

Oö. Landwirtschaftliche Betriebsratswahlordnung 1977 (V)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
4§ 51 . ABSCHNITT

§ 51

Wirksamkeitsbeginn

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in KraftLB 1977 V seit 31.12.2019 weggefallen. Gleichzeitig tritt die landwirtschaftliche Betriebsratswahlordnung, LGBl. Nr. 41/1950, außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 21.12.1977 bis 31.12.2019
4§ 51 . ABSCHNITT

§ 51

Wirksamkeitsbeginn

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in KraftLB 1977 V seit 31.12.2019 weggefallen. Gleichzeitig tritt die landwirtschaftliche Betriebsratswahlordnung, LGBl. Nr. 41/1950, außer Kraft.

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