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Übertragung von Aufgaben im Einzelfall
(1) Der Betriebsrat kann im Einzelfall die Durchführung einzelner seiner Befugnisse, die keiner weiteren Beschlußfassung bedürfen, einem oder mehreren seiner Mitglieder übertragenOö. Der Betriebsrat kann ferner im Einzelfall die Vorbereitung und Durchführung seiner Beschlüsse einem Ausschuß übertragenLB 1977 V2 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Die Übertragung der Aufgaben gemäß Abs. 1 bedarf in jedem Einzelfall des Beschlusses des Betriebsrates. Dem Betriebsrat ist erforderlichenfalls vom Fortgang sowie vom Abschluß der übertragenen Aufgaben zu berichten.
Übertragung von Aufgaben im Einzelfall
(1) Der Betriebsrat kann im Einzelfall die Durchführung einzelner seiner Befugnisse, die keiner weiteren Beschlußfassung bedürfen, einem oder mehreren seiner Mitglieder übertragenOö. Der Betriebsrat kann ferner im Einzelfall die Vorbereitung und Durchführung seiner Beschlüsse einem Ausschuß übertragenLB 1977 V2 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Die Übertragung der Aufgaben gemäß Abs. 1 bedarf in jedem Einzelfall des Beschlusses des Betriebsrates. Dem Betriebsrat ist erforderlichenfalls vom Fortgang sowie vom Abschluß der übertragenen Aufgaben zu berichten.