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Vertretung nach außen
Vertreter des Betriebsrates gegenüber dem Betriebsinhaber und nach außen ist der Obmann, bei dessen Verhinderung der StellvertreterOö. Wird die Zahl der Stellvertreter des Obmannes erhöht, so vertreten sie den Betriebsrat in der Reihenfolge, die der Beschluß des Betriebsrates oder die Geschäftsordnung (§ 18) festlegtLB 1977 V2 seit 31.12.2019 weggefallen. Diese Stellvertretung sowie eine für andere Betriebsratsmitglieder in Einzelfällen festgelegte Vertretungsbefugnis sind dem Betriebsinhaber umgehend mitzuteilen; sie erlangen erst mit dieser Verständigung Rechtswirksamkeit.
Vertretung nach außen
Vertreter des Betriebsrates gegenüber dem Betriebsinhaber und nach außen ist der Obmann, bei dessen Verhinderung der StellvertreterOö. Wird die Zahl der Stellvertreter des Obmannes erhöht, so vertreten sie den Betriebsrat in der Reihenfolge, die der Beschluß des Betriebsrates oder die Geschäftsordnung (§ 18) festlegtLB 1977 V2 seit 31.12.2019 weggefallen. Diese Stellvertretung sowie eine für andere Betriebsratsmitglieder in Einzelfällen festgelegte Vertretungsbefugnis sind dem Betriebsinhaber umgehend mitzuteilen; sie erlangen erst mit dieser Verständigung Rechtswirksamkeit.