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Erweiterte Bildungsfreistellung
Der Antrag auf erweiterte Bildungsfreistellung gemäß § 191 des Gesetzes ist vom Betriebsrat beim Betriebsinhaber zu stellenOö. Vor der Antragstellung hat der Betriebsrat die Zustimmung des freizustellenden Betriebsratsmitgliedes einzuholenLB 1977 V2 seit 31.12.2019 weggefallen. Im übrigen findet § 32 sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, daß ein Antrag an die zuständige Einigungskommission gemäß § 32 Abs. 7 nur vom Betriebsrat gestellt werden kann.
Erweiterte Bildungsfreistellung
Der Antrag auf erweiterte Bildungsfreistellung gemäß § 191 des Gesetzes ist vom Betriebsrat beim Betriebsinhaber zu stellenOö. Vor der Antragstellung hat der Betriebsrat die Zustimmung des freizustellenden Betriebsratsmitgliedes einzuholenLB 1977 V2 seit 31.12.2019 weggefallen. Im übrigen findet § 32 sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, daß ein Antrag an die zuständige Einigungskommission gemäß § 32 Abs. 7 nur vom Betriebsrat gestellt werden kann.