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Zentralbetriebsrat
(1) In Unternehmen, in denen ein Zentralbetriebsrat zu errichten ist, werden von diesem folgende Befugnisse ausgeübt:
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(2) Der Zentralbetriebsrat hat vom Ergebnis der Ausübung der Befugnisse gemäß § 35 Abs. 2 und § 36 Abs. 3, sofern es erforderlich ist, den Betriebsrat (Betriebsausschuß) in Kenntnis zu setzenOö. LB 1977 V2 seit 31.12.2019 weggefallen.
Zentralbetriebsrat
(1) In Unternehmen, in denen ein Zentralbetriebsrat zu errichten ist, werden von diesem folgende Befugnisse ausgeübt:
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(2) Der Zentralbetriebsrat hat vom Ergebnis der Ausübung der Befugnisse gemäß § 35 Abs. 2 und § 36 Abs. 3, sofern es erforderlich ist, den Betriebsrat (Betriebsausschuß) in Kenntnis zu setzenOö. LB 1977 V2 seit 31.12.2019 weggefallen.