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Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte
Die Übermittlung der Bilanzabschrift durch den Betriebsinhaber hat auch ohne ausdrückliches Verlangen des Betriebsrates zu erfolgenOö. Wird die Bilanz an die Steuerbehörde nicht zu dem hiefür vorgesehenen allgemeinen Termin vorgelegt, so hat der Betriebsinhaber hievon Mitteilung zu machen und den voraussichtlichen Vorlagetermin bekanntzugebenLB 1977 V2 seit 31.12.2019 weggefallen. Erfolgt die Vorlage nicht innerhalb des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres, so hat der Betriebsinhaber dem Betriebsrat vorerst andere vorhandene Berichte, wie Handelsbilanz, Zwischenbilanz zu übermitteln, aus denen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens hervorgeht.
Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte
Die Übermittlung der Bilanzabschrift durch den Betriebsinhaber hat auch ohne ausdrückliches Verlangen des Betriebsrates zu erfolgenOö. Wird die Bilanz an die Steuerbehörde nicht zu dem hiefür vorgesehenen allgemeinen Termin vorgelegt, so hat der Betriebsinhaber hievon Mitteilung zu machen und den voraussichtlichen Vorlagetermin bekanntzugebenLB 1977 V2 seit 31.12.2019 weggefallen. Erfolgt die Vorlage nicht innerhalb des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres, so hat der Betriebsinhaber dem Betriebsrat vorerst andere vorhandene Berichte, wie Handelsbilanz, Zwischenbilanz zu übermitteln, aus denen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens hervorgeht.