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Allgemeine Bestimmungen
Jeder Betrieb muß entsprechend dem Stand der technischen und medizinischen Wissenschaften so eingerichtet sein und so geführt werden, daß bei umsichtiger Verrichtung der Arbeiten ein wirksamer Schutz des Lebens und der Gesundheit der Dienstnehmer sowie die durch Alter und Geschlecht der Dienstnehmer gebotene besondere Rücksicht auf die Sittlichkeit gewährleistet sindOö. LU2 seit 31.12.2019 weggefallen.
Allgemeine Bestimmungen
Jeder Betrieb muß entsprechend dem Stand der technischen und medizinischen Wissenschaften so eingerichtet sein und so geführt werden, daß bei umsichtiger Verrichtung der Arbeiten ein wirksamer Schutz des Lebens und der Gesundheit der Dienstnehmer sowie die durch Alter und Geschlecht der Dienstnehmer gebotene besondere Rücksicht auf die Sittlichkeit gewährleistet sindOö. LU2 seit 31.12.2019 weggefallen.