§ 31 Oö. LU2 (weggefallen)

Oö. Land- und forstwirtschaftliche Unfallverhütungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
II§ 31 . TEIL

Sicherheits- und Betriebsvorschriften bei der Verwendung von

Maschinen und Geräten

ABSCHNITT 11

Maschinen- und Schutzvorrichtungsverordnung

§ 31

Anwendung

Die in der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung, BGBl. Nr. 43/1961, angeführten Maschinen dürfen nur mit den in ihr genannten Schutzvorrichtungen verwendet werdenLU2 seit 31.12.2019 weggefallen. Die vorgeschriebenen Beschriftungen (z.B. Belastung, Umdrehungszahl und -richtung, Warnungen und Verbote) sind gut leserlich zu erhalten. Maschinen mit Handbetrieb dürfen nur von einem Fachmann auf Kraftbetrieb umgebaut werden.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.1978 bis 31.12.2019
II§ 31 . TEIL

Sicherheits- und Betriebsvorschriften bei der Verwendung von

Maschinen und Geräten

ABSCHNITT 11

Maschinen- und Schutzvorrichtungsverordnung

§ 31

Anwendung

Die in der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung, BGBl. Nr. 43/1961, angeführten Maschinen dürfen nur mit den in ihr genannten Schutzvorrichtungen verwendet werdenLU2 seit 31.12.2019 weggefallen. Die vorgeschriebenen Beschriftungen (z.B. Belastung, Umdrehungszahl und -richtung, Warnungen und Verbote) sind gut leserlich zu erhalten. Maschinen mit Handbetrieb dürfen nur von einem Fachmann auf Kraftbetrieb umgebaut werden.

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