§ 44 Oö. LU2 (weggefallen)

Oö. Land- und forstwirtschaftliche Unfallverhütungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 44

Gebläse

(1) An rotierenden Maschinenteilen auftretende Wickel sind unverzüglich bei abgestellter Maschine zu entfernen. Wellen sind gegen Aufwickeln abzusichernLU2 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die Gebläserohre sind fest miteinander zu verbinden und sicher zu befestigen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.1978 bis 31.12.2019
§ 44

Gebläse

(1) An rotierenden Maschinenteilen auftretende Wickel sind unverzüglich bei abgestellter Maschine zu entfernen. Wellen sind gegen Aufwickeln abzusichernLU2 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die Gebläserohre sind fest miteinander zu verbinden und sicher zu befestigen.

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