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Spaltmaschinen
(1) Bei der Spaltarbeit mittels Drallkegels dürfen keine Wollfäustlinge und keine losen Kleidungsstücke (z.BOö. Schürzen) getragen werdenLU2 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Das als Schwungmasse mitlaufende Sägeblatt ist bei Benützung eines auf der Sägewelle angebrachten Holzspalters zu verkleiden.
(3) Drallkegel, die während der Kreissägenarbeit mitlaufen, sind abzusichern.
Spaltmaschinen
(1) Bei der Spaltarbeit mittels Drallkegels dürfen keine Wollfäustlinge und keine losen Kleidungsstücke (z.BOö. Schürzen) getragen werdenLU2 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Das als Schwungmasse mitlaufende Sägeblatt ist bei Benützung eines auf der Sägewelle angebrachten Holzspalters zu verkleiden.
(3) Drallkegel, die während der Kreissägenarbeit mitlaufen, sind abzusichern.