§ 5 Oö. WVI 2012 1 (weggefallen)

Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2020 bis 31.12.9999
(§ 5 Oö. WVI 2012 1) Die Höhe des Darlehens, bis zu der ein 20 %iger Annuitätenzuschuss gewährt wird, beträgt für Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung höchstens 7.500 Euro seit 31.05.2020 weggefallen.

(2) Förderbare Maßnahmen sind: Einbau von Fenstern und Einbau der Wohnungseingangstüre mindestens der Widerstandsklasse II.

Stand vor dem 31.05.2020

In Kraft vom 01.03.2012 bis 31.05.2020
(§ 5 Oö. WVI 2012 1) Die Höhe des Darlehens, bis zu der ein 20 %iger Annuitätenzuschuss gewährt wird, beträgt für Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung höchstens 7.500 Euro seit 31.05.2020 weggefallen.

(2) Förderbare Maßnahmen sind: Einbau von Fenstern und Einbau der Wohnungseingangstüre mindestens der Widerstandsklasse II.

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