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Legende:
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Die folgenden Ökologischen Mindestkriterien sind einzuhalten, es können jederzeit stichprobenartig Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Anforderungen durchgeführt werden:
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Berechnungshinweis
Zum Vergleich mit dem jeweiligen Anforderungswert der Nutzheiz-Energiekennzahl – diese ist festgelegt als flächenbezogener Heizwärmebedarf bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 – ist der gemäß OIB-Richtlinie 6 ermittelte flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBRK mit dem Wert 0,74 * A/V + 0,407 zu dividieren 1 seit 31.05.2020 weggefallen. Der flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBRK und die Anforderungen an die Nutzheiz-Energiekennzahl NEZ berücksichtigen bereits eine allfällige Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
(Anm: LGBl. Nr. 61/2017)
Die folgenden Ökologischen Mindestkriterien sind einzuhalten, es können jederzeit stichprobenartig Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Anforderungen durchgeführt werden:
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Berechnungshinweis
Zum Vergleich mit dem jeweiligen Anforderungswert der Nutzheiz-Energiekennzahl – diese ist festgelegt als flächenbezogener Heizwärmebedarf bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 – ist der gemäß OIB-Richtlinie 6 ermittelte flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBRK mit dem Wert 0,74 * A/V + 0,407 zu dividieren 1 seit 31.05.2020 weggefallen. Der flächenbezogene Heizwärmebedarf HWBRK und die Anforderungen an die Nutzheiz-Energiekennzahl NEZ berücksichtigen bereits eine allfällige Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
(Anm: LGBl. Nr. 61/2017)