Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Zuschüsse können auch für die Eigenmittel einer gemeinnützigen Bauvereinigung bewilligt werden§ 2 Oö. Werden Eigenmittel einer gemeinnützigen Bauvereinigung eingesetzt, so können diese höchstens mit einem Zinssatz der um einen Prozentpunkt verringerten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen verzinst werdenWVI 2012 2 seit 31.05.2020 weggefallen.
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(2) Zuschüsse können auch für die Eigenmittel einer gemeinnützigen Bauvereinigung bewilligt werden§ 2 Oö. Werden Eigenmittel einer gemeinnützigen Bauvereinigung eingesetzt, so können diese höchstens mit einem Zinssatz der um einen Prozentpunkt verringerten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen verzinst werdenWVI 2012 2 seit 31.05.2020 weggefallen.