Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Andere als im Abs. 1 angeführte Zeiten sind als Ruhebezugsvordienstzeiten in dem Ausmaß anzurechnen, soweit sie für die dienstliche Verwendung des Landesbeamten von wesentlicher Bedeutung sind.
(3) Die mehrfache Anrechnung ein und desselben Zeitraumes als Ruhebezugsvordienstzeit ist unzulässig.
(4) Von der Anrechnung als Ruhebezugsvordienstzeit sind ungeachtet Abs. 1 und 2 ausgeschlossen:
|
| |||||||||
|
|
(5) Die Anrechnung der Ruhebezugsvordienstzeiten ist sobald als möglich nach der Aufnahme des Landesbeamten durchzuführen.
*) Fassung LGBl.Nr. 22/2002,aufgehoben durch 51/2002LGBl.Nr. 24/2009
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Andere als im Abs. 1 angeführte Zeiten sind als Ruhebezugsvordienstzeiten in dem Ausmaß anzurechnen, soweit sie für die dienstliche Verwendung des Landesbeamten von wesentlicher Bedeutung sind.
(3) Die mehrfache Anrechnung ein und desselben Zeitraumes als Ruhebezugsvordienstzeit ist unzulässig.
(4) Von der Anrechnung als Ruhebezugsvordienstzeit sind ungeachtet Abs. 1 und 2 ausgeschlossen:
|
| |||||||||
|
|
(5) Die Anrechnung der Ruhebezugsvordienstzeiten ist sobald als möglich nach der Aufnahme des Landesbeamten durchzuführen.
*) Fassung LGBl.Nr. 22/2002,aufgehoben durch 51/2002LGBl.Nr. 24/2009