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Legende:
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Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 85 Abs. 6 (Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBlHV) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 69/2012, sowie je des § 59 Abs. 5 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl. Nr. 7, des Statuts für die Stadt Steyr 1992, LGBl. Nr. 9, und des Statuts für die Stadt Wels 1992, LGBl. Nr. 8, jeweils in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 69/2012, wird verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 85 Abs. 6 (Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBlHV) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 69/2012, sowie je des § 59 Abs. 5 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl. Nr. 7, des Statuts für die Stadt Steyr 1992, LGBl. Nr. 9, und des Statuts für die Stadt Wels 1992, LGBl. Nr. 8, jeweils in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 69/2012, wird verordnet: