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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Neue Koppelfischereirechte können unbeschadet des § 4 Abs. 6 § 5 letzter Satz nicht begründet werdenOö. Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksamFischG seit 05.05.2020 weggefallen. (Anm: LGBl. Nr. 64/2008)
(2) Neue Koppelfischereirechte können unbeschadet des § 4 Abs. 6 § 5 letzter Satz nicht begründet werdenOö. Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksamFischG seit 05.05.2020 weggefallen. (Anm: LGBl. Nr. 64/2008)