§ 51 Oö. FischG (weggefallen)

Oö. Fischereigesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.05.2020 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 51 . Jänner 1984 in KraftFischG seit 05.05.2020 weggefallen.

(2) Verordnungen auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft.

Stand vor dem 05.05.2020

In Kraft vom 01.01.1984 bis 05.05.2020
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 51 . Jänner 1984 in KraftFischG seit 05.05.2020 weggefallen.

(2) Verordnungen auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft.

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