§ 133 K-LAO (weggefallen)

Kärntner Landarbeitsordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2021 bis 31.12.9999
Für den Anspruch auf eine Dienst-(Werks)wohnung und sonstige Unterkunft gelten die Vorschriften des § 45a§ 133 K-LAO seit 09.08.2021 weggefallen.

Stand vor dem 09.08.2021

In Kraft vom 24.11.1995 bis 09.08.2021
Für den Anspruch auf eine Dienst-(Werks)wohnung und sonstige Unterkunft gelten die Vorschriften des § 45a§ 133 K-LAO seit 09.08.2021 weggefallen.

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