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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Mit dem Ende des Lehrverhältnisses ist die Eintragung in der Lehrlingsstammrolle von der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (§ 14 § 156 K-LAOder Kärntner Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991) zu löschen seit 09.08.2021 weggefallen.
(3) Nach Ablauf der Probezeit (§ 152 Abs. 2) darf ein Wechsel der Lehrstelle nur vorgenommen werden, wenn das bisherige Lehrverhältnis gleichzeitig beendet wird (Abs. 1). Der Wechsel der Lehrstelle bedarf der Zustimmung der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Lehrlingsausbildung durch den Wechsel nicht gefährdet wird.
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(2) Mit dem Ende des Lehrverhältnisses ist die Eintragung in der Lehrlingsstammrolle von der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (§ 14 § 156 K-LAOder Kärntner Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991) zu löschen seit 09.08.2021 weggefallen.
(3) Nach Ablauf der Probezeit (§ 152 Abs. 2) darf ein Wechsel der Lehrstelle nur vorgenommen werden, wenn das bisherige Lehrverhältnis gleichzeitig beendet wird (Abs. 1). Der Wechsel der Lehrstelle bedarf der Zustimmung der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Lehrlingsausbildung durch den Wechsel nicht gefährdet wird.