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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Lehrberechtigte hat die Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle von der erfolgten Kündigung ohne Verzug zu benachrichtigen.
(2) Der Lehrberechtigte hat die Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle von der erfolgten Kündigung ohne Verzug zu benachrichtigen.