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Legende:
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(2) Der Disziplinarkommission gehören an:
Entfallen (Anm.: LGBl.Nr. 11/2015) |
(4) § 9 Abs. 3 bis 5 gilt sinngemäß mit der Maßgabe, dass die bzw. der rechtskundige Bedienstete jedem der beiden Senate angehört und auch ihre bzw. seine Anwesenheit zur Beschlussfähigkeit der Senate erforderlich ist.
(Anm: LGBl.Nr. 57/2014)
(2) Der Disziplinarkommission gehören an:
Entfallen (Anm.: LGBl.Nr. 11/2015) |
(4) § 9 Abs. 3 bis 5 gilt sinngemäß mit der Maßgabe, dass die bzw. der rechtskundige Bedienstete jedem der beiden Senate angehört und auch ihre bzw. seine Anwesenheit zur Beschlussfähigkeit der Senate erforderlich ist.
(Anm: LGBl.Nr. 57/2014)