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Sicherheitsräume sind unter Bedachtnahme auf die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend herausgegebenen „Technischen Richtlinien für den Einbau von Teilschutz-Belüftungsanlagen“ und die „Technischen Richtlinien für die Anforderung an und Prüfung von Teilschutz-Belüftungsanlagen“, beide anwendbar ab 1. Jänner 2005, zu planen und vorzusehen. Die zitierten Richtlinien können beim genannten Bundesministerium in 1011 Wien, Stubenring 1, bezogen werden; zusätzlich liegen sie beim Amt der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur unentgeltlichen öffentlichen Einsicht auf.Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 66/2020)
Sicherheitsräume sind unter Bedachtnahme auf die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend herausgegebenen „Technischen Richtlinien für den Einbau von Teilschutz-Belüftungsanlagen“ und die „Technischen Richtlinien für die Anforderung an und Prüfung von Teilschutz-Belüftungsanlagen“, beide anwendbar ab 1. Jänner 2005, zu planen und vorzusehen. Die zitierten Richtlinien können beim genannten Bundesministerium in 1011 Wien, Stubenring 1, bezogen werden; zusätzlich liegen sie beim Amt der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur unentgeltlichen öffentlichen Einsicht auf.Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 66/2020)