§ 13 Oö. BauTV 2013

Oö. Bautechnikverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999

Sicherheitsräume sind unter Bedachtnahme auf die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend herausgegebenen „Technischen Richtlinien für den Einbau von Teilschutz-Belüftungsanlagen“ und die „Technischen Richtlinien für die Anforderung an und Prüfung von Teilschutz-Belüftungsanlagen“, beide anwendbar ab 1. Jänner 2005, zu planen und vorzusehen. Die zitierten Richtlinien können beim genannten Bundesministerium in 1011 Wien, Stubenring 1, bezogen werden; zusätzlich liegen sie beim Amt der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur unentgeltlichen öffentlichen Einsicht auf.Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 66/2020)

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.08.2020

Sicherheitsräume sind unter Bedachtnahme auf die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend herausgegebenen „Technischen Richtlinien für den Einbau von Teilschutz-Belüftungsanlagen“ und die „Technischen Richtlinien für die Anforderung an und Prüfung von Teilschutz-Belüftungsanlagen“, beide anwendbar ab 1. Jänner 2005, zu planen und vorzusehen. Die zitierten Richtlinien können beim genannten Bundesministerium in 1011 Wien, Stubenring 1, bezogen werden; zusätzlich liegen sie beim Amt der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur unentgeltlichen öffentlichen Einsicht auf.Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 66/2020)

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