Verordnung - Feststellung der für die Bemessung der Beiträge für die Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile (Oö. VFBBLKUB) Fundstelle (weggefallen)

Verordnung - Feststellung der für die Bemessung der Beiträge für die Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 16. März 1987, mit- Feststellung der die für die Bemessung der Beiträge für die Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden

StF: LGBl. Nr. 14/1987

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 1/1993

LGBl. Nr. 106/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 2 und des § 14 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Juli 1977 über die (Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, LGBl. Nr. 66/1983, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 47/1986, wird verordnet:

VFBBLKUB) Fundstelle seit 31.12.2022 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.05.1987 bis 31.12.2022
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 16. März 1987, mit- Feststellung der die für die Bemessung der Beiträge für die Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden

StF: LGBl. Nr. 14/1987

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 1/1993

LGBl. Nr. 106/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 2 und des § 14 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Juli 1977 über die (Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, LGBl. Nr. 66/1983, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 47/1986, wird verordnet:

VFBBLKUB) Fundstelle seit 31.12.2022 weggefallen.