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(1) Diese Verordnung tritt mit 1Oö. Mai 1987 in KraftVFBBLKUB seit 31.12.2022 weggefallen.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 19. Dezember 1977, LGBl. Nr. 70, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 98/1985, außer Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1Oö. Mai 1987 in KraftVFBBLKUB seit 31.12.2022 weggefallen.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 19. Dezember 1977, LGBl. Nr. 70, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 98/1985, außer Kraft.