§ 245 K-LAO (weggefallen)

Kärntner Landarbeitsordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2021 bis 31.12.9999
Den Mitgliedern des Betriebsrates ist, unbeschadet einer Bildungsfreistellung nach § 247§ 245 K-LAO, die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten erforderliche Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes zu gewähren seit 09.08.2021 weggefallen.

Stand vor dem 09.08.2021

In Kraft vom 24.11.1995 bis 09.08.2021
Den Mitgliedern des Betriebsrates ist, unbeschadet einer Bildungsfreistellung nach § 247§ 245 K-LAO, die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten erforderliche Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes zu gewähren seit 09.08.2021 weggefallen.

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