§ 299 K-LAO (weggefallen)

Kärntner Landarbeitsordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2021 bis 31.12.9999
Unbeschadet des § 306 § 299 K-LAOhaben die Mitglieder des SCE-Betriebsrates die Dienstnehmervertreter der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über Inhalt und Ergebnisse der gemäß den Bestimmungen dieses Unterabschnittes durchgeführten Unterrichtung und Anhörung zu informieren seit 09.08.2021 weggefallen.

Stand vor dem 09.08.2021

In Kraft vom 09.04.2009 bis 09.08.2021
Unbeschadet des § 306 § 299 K-LAOhaben die Mitglieder des SCE-Betriebsrates die Dienstnehmervertreter der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über Inhalt und Ergebnisse der gemäß den Bestimmungen dieses Unterabschnittes durchgeführten Unterrichtung und Anhörung zu informieren seit 09.08.2021 weggefallen.

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