§ 10a Oö. ADI (weggefallen)

Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.07.2021 bis 31.12.9999
(1) Dokumente, die dem Geltungsbereich dieses Abschnitts unterliegen, können - unbeschadet Abs§ 10a . 2 - für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke weiterverwendet werdenADI seit 16.07.2021 weggefallen.

(2) Dokumente, an denen Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken, Museen und Archive Rechte des geistigen Eigentums innehaben, können für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden, sofern sie zur Weiterverwendung bereitgestellt werden.

(Anm: LGBl. Nr. 68/2015)

Stand vor dem 16.07.2021

In Kraft vom 18.07.2015 bis 16.07.2021
(1) Dokumente, die dem Geltungsbereich dieses Abschnitts unterliegen, können - unbeschadet Abs§ 10a . 2 - für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke weiterverwendet werdenADI seit 16.07.2021 weggefallen.

(2) Dokumente, an denen Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken, Museen und Archive Rechte des geistigen Eigentums innehaben, können für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden, sofern sie zur Weiterverwendung bereitgestellt werden.

(Anm: LGBl. Nr. 68/2015)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten