Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern und - sofern die Betreuung im eigenen Haushalt erfolgt (§ 1 Z 1 lit. a) - auch von Personen, die mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben, darf keine Gefährdung des Kindeswohls ausgehen. Insbesondere dürfen
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(2) Von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern und - sofern die Betreuung im eigenen Haushalt erfolgt (§ 1 Z 1 lit. a) - auch von Personen, die mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben, darf keine Gefährdung des Kindeswohls ausgehen. Insbesondere dürfen
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