Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Meldungen gemäß AbsTTV 2014 seit 31.03.2024 weggefallen. 1 Z 1 haben zeitgerecht im Vorhinein, Meldungen gemäß Abs. 1 Z 2 und Z 3 innerhalb von acht Tagen, Meldungen gemäß Abs. 1 Z 4 mittels monatlicher Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats und Meldungen gemäß Abs. 1 Z 5 bis 6 innerhalb von 14 Tagen im Nachhinein zu erfolgen.
(3) Die Rechtsträger haben dafür Sorge zu tragen, dass die Tagesmütter bzw. die Tagesväter Folgendes der Oö. Landesregierung unverzüglich, aber spätestens innerhalb von acht Tagen, melden:
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(2) Die Meldungen gemäß AbsTTV 2014 seit 31.03.2024 weggefallen. 1 Z 1 haben zeitgerecht im Vorhinein, Meldungen gemäß Abs. 1 Z 2 und Z 3 innerhalb von acht Tagen, Meldungen gemäß Abs. 1 Z 4 mittels monatlicher Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats und Meldungen gemäß Abs. 1 Z 5 bis 6 innerhalb von 14 Tagen im Nachhinein zu erfolgen.
(3) Die Rechtsträger haben dafür Sorge zu tragen, dass die Tagesmütter bzw. die Tagesväter Folgendes der Oö. Landesregierung unverzüglich, aber spätestens innerhalb von acht Tagen, melden:
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