§ 12 PSchG (weggefallen)

Pflanzenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2021 bis 31.12.9999
Veräußerer von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sind, sodass sie nicht zum Verzehr durch Menschen oder Tiere bestimmt sind, haben auf diesen Umstand aufmerksam zu machen§ 12 PSchG seit 31.03.2021 weggefallen. Dies gilt nur für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die grundsätzlich zum Verzehr durch Menschen oder Tiere bestimmt sind.

*) Fassung LGBl.Nr. 62/2012

Stand vor dem 31.03.2021

In Kraft vom 17.08.2012 bis 31.03.2021
Veräußerer von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sind, sodass sie nicht zum Verzehr durch Menschen oder Tiere bestimmt sind, haben auf diesen Umstand aufmerksam zu machen§ 12 PSchG seit 31.03.2021 weggefallen. Dies gilt nur für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die grundsätzlich zum Verzehr durch Menschen oder Tiere bestimmt sind.

*) Fassung LGBl.Nr. 62/2012

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