§ 20 PSchG (weggefallen)

Pflanzenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2021 bis 31.12.9999
Vor der Erlassung von Verordnungen nach den §§ 7 Abs. 5 § 20 PSchGund 6, 8 Abs seit 31.03.2021 weggefallen. 1 und 2, 10 Abs. 3, 11 Abs. 6, 10 und 11 sowie 11a Abs. 6 ist die Landwirtschaftskammer anzuhören.

*) Fassung LGBl.Nr. 62/2012, 58/2016

Stand vor dem 31.03.2021

In Kraft vom 13.05.2016 bis 31.03.2021
Vor der Erlassung von Verordnungen nach den §§ 7 Abs. 5 § 20 PSchGund 6, 8 Abs seit 31.03.2021 weggefallen. 1 und 2, 10 Abs. 3, 11 Abs. 6, 10 und 11 sowie 11a Abs. 6 ist die Landwirtschaftskammer anzuhören.

*) Fassung LGBl.Nr. 62/2012, 58/2016

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