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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Eine Übertretung begeht, wer
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(2) Übertretungen nach Abs seit 31.03.2021 weggefallen. 1 sind von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe bis zu Euro 7.000 zu bestrafen.
(3) Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, können von der Bezirkshauptmannschaft für verfallen erklärt werden.
(4) Der Versuch ist strafbar.
*) Fassung LGBl.Nr. 62/2012, 44/2013, 70/2016
(1) Eine Übertretung begeht, wer
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(2) Übertretungen nach Abs seit 31.03.2021 weggefallen. 1 sind von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe bis zu Euro 7.000 zu bestrafen.
(3) Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, können von der Bezirkshauptmannschaft für verfallen erklärt werden.
(4) Der Versuch ist strafbar.
*) Fassung LGBl.Nr. 62/2012, 44/2013, 70/2016