Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
|
(2) Verwaltungsübertretungen nach Abs§ 24 V-KGG seit 01.01.2023 weggefallen. 1 lit. a sind von der Bezirkshauptmannschaft mit Geldstrafen bis zu 440 Euro, solche nach Abs. 1 lit. b mit Geldstrafen bis zu 110 Euro zu bestrafen.
*) Fassung LGBl.Nr. 59/2009, 26/2010, 45/2019
|
| |||||||||
|
|
(2) Verwaltungsübertretungen nach Abs§ 24 V-KGG seit 01.01.2023 weggefallen. 1 lit. a sind von der Bezirkshauptmannschaft mit Geldstrafen bis zu 440 Euro, solche nach Abs. 1 lit. b mit Geldstrafen bis zu 110 Euro zu bestrafen.
*) Fassung LGBl.Nr. 59/2009, 26/2010, 45/2019