§ 21 AbgG (weggefallen)

Abgabengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches§ 21 AbgG seit 31.12.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.2013
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches§ 21 AbgG seit 31.12.2013 weggefallen.

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