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(2) Sind die Geschäfte in einem Zuständigkeitsbereich nur einem Mitglied zugewiesen, wird das verhinderte Mitglied der Reihe nach von Mag. Nikolaus Brandtner, Dr. Monika Mohr, Dr. Manfred Böhler, Dr. Wilfried Schneider, Dr. Wolfgang Herzog, Mag. Birgit König, Dr. Johannes Schlömmer, Dr. Dietmar Ellensohn, Dr. Eva-Maria Längle, Dr. Elisabeth Wischenbart, Mag. Otto-Imre Pathy, Mag. Eva Ostermeier, Dr. Isabel Vonbank, LL.M., Mag. Katharina Feuersinger und Dr. Reinhold Köpfle vertreten. Hat ein Mitglied ein anderes bereits vertreten, ist das in dieser Reihenfolge nächste Mitglied zur Vertretung berufen, bis alle Mitglieder an der Reihe waren. § 17 ist zu berücksichtigen.
(2) Sind die Geschäfte in einem Zuständigkeitsbereich nur einem Mitglied zugewiesen, wird das verhinderte Mitglied der Reihe nach von Mag. Nikolaus Brandtner, Dr. Monika Mohr, Dr. Manfred Böhler, Dr. Wilfried Schneider, Dr. Wolfgang Herzog, Mag. Birgit König, Dr. Johannes Schlömmer, Dr. Dietmar Ellensohn, Dr. Eva-Maria Längle, Dr. Elisabeth Wischenbart, Mag. Otto-Imre Pathy, Mag. Eva Ostermeier, Dr. Isabel Vonbank, LL.M., Mag. Katharina Feuersinger und Dr. Reinhold Köpfle vertreten. Hat ein Mitglied ein anderes bereits vertreten, ist das in dieser Reihenfolge nächste Mitglied zur Vertretung berufen, bis alle Mitglieder an der Reihe waren. § 17 ist zu berücksichtigen.