§ 16 LVwG-GV 2016 (weggefallen)

Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichtes für das Jahr 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
(1) Sind in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen nach § 1 Abs. 2 die Geschäfte auf mehrere Mitglieder verteilt, wird das verhinderte Mitglied durch das in der in den §§ 5 bis 14 jeweils festgelegten Reihenfolge nächste Mitglied vertreten§ 16 LVwG-GV 2016 seit 31.12.2016 weggefallen. Endet die Reihenfolge oder ist das Mitglied das letzte in der Reihenfolge, beginnt die Reihenfolge von vorne. Sind alle in der in den §§ 5 bis 14 jeweils festgelegten Reihenfolge genannten Mitglieder verhindert, wird das verhinderte Mitglied nach der im Abs. 2 festgelegten Reihenfolge vertreten.

(2) Sind die Geschäfte in einem Zuständigkeitsbereich nur einem Mitglied zugewiesen, wird das verhinderte Mitglied der Reihe nach von Mag. Nikolaus Brandtner, Dr. Monika Mohr, Dr. Manfred Böhler, Dr. Wilfried Schneider, Dr. Wolfgang Herzog, Mag. Birgit König, Dr. Johannes Schlömmer, Dr. Dietmar Ellensohn, Dr. Eva-Maria Längle, Dr. Elisabeth Wischenbart, Mag. Otto-Imre Pathy, Mag. Eva Ostermeier, Dr. Isabel Vonbank, LL.M., Mag. Katharina Feuersinger und Dr. Reinhold Köpfle vertreten. Hat ein Mitglied ein anderes bereits vertreten, ist das in dieser Reihenfolge nächste Mitglied zur Vertretung berufen, bis alle Mitglieder an der Reihe waren. § 17 ist zu berücksichtigen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
(1) Sind in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen nach § 1 Abs. 2 die Geschäfte auf mehrere Mitglieder verteilt, wird das verhinderte Mitglied durch das in der in den §§ 5 bis 14 jeweils festgelegten Reihenfolge nächste Mitglied vertreten§ 16 LVwG-GV 2016 seit 31.12.2016 weggefallen. Endet die Reihenfolge oder ist das Mitglied das letzte in der Reihenfolge, beginnt die Reihenfolge von vorne. Sind alle in der in den §§ 5 bis 14 jeweils festgelegten Reihenfolge genannten Mitglieder verhindert, wird das verhinderte Mitglied nach der im Abs. 2 festgelegten Reihenfolge vertreten.

(2) Sind die Geschäfte in einem Zuständigkeitsbereich nur einem Mitglied zugewiesen, wird das verhinderte Mitglied der Reihe nach von Mag. Nikolaus Brandtner, Dr. Monika Mohr, Dr. Manfred Böhler, Dr. Wilfried Schneider, Dr. Wolfgang Herzog, Mag. Birgit König, Dr. Johannes Schlömmer, Dr. Dietmar Ellensohn, Dr. Eva-Maria Längle, Dr. Elisabeth Wischenbart, Mag. Otto-Imre Pathy, Mag. Eva Ostermeier, Dr. Isabel Vonbank, LL.M., Mag. Katharina Feuersinger und Dr. Reinhold Köpfle vertreten. Hat ein Mitglied ein anderes bereits vertreten, ist das in dieser Reihenfolge nächste Mitglied zur Vertretung berufen, bis alle Mitglieder an der Reihe waren. § 17 ist zu berücksichtigen.

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