§ 40g Oö. LAO 1989 (weggefallen)

Oö. Landarbeitsordnung 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die Überlasserin bzw§ 40g . der Überlasser hat die Überlassung von Dienstnehmerinnen bzwLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen. Dienstnehmern der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, sobald die Überlassung drei Wochen pro Kalenderjahr überschreitet, wobei auch die Zeiten nacheinander folgender Überlassungen verschiedener Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer zusammenzuzählen sind.

(Anm: LGBl.Nr. 56/2013, 84/2016)

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2019
Die Überlasserin bzw§ 40g . der Überlasser hat die Überlassung von Dienstnehmerinnen bzwLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen. Dienstnehmern der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, sobald die Überlassung drei Wochen pro Kalenderjahr überschreitet, wobei auch die Zeiten nacheinander folgender Überlassungen verschiedener Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer zusammenzuzählen sind.

(Anm: LGBl.Nr. 56/2013, 84/2016)

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