§ 2 MSV (weggefallen)

Mindestsicherungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2021 bis 31.12.9999
Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst

a)

den Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung oder die direkte Übernahme der Kosten, die bei Vorliegen einer Krankenversicherung gedeckt wären,

b)

die Übernahme der Kosten bei Kostenbeteiligungspflichten und Selbstbehalten, die im Rahmen von Leistungen gemäß lit. a anfallen.

§ 2 MSV seit 31.03.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2021

In Kraft vom 17.12.2010 bis 31.03.2021
Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst

a)

den Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung oder die direkte Übernahme der Kosten, die bei Vorliegen einer Krankenversicherung gedeckt wären,

b)

die Übernahme der Kosten bei Kostenbeteiligungspflichten und Selbstbehalten, die im Rahmen von Leistungen gemäß lit. a anfallen.

§ 2 MSV seit 31.03.2021 weggefallen.

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