§ 16 T-PFG (weggefallen)

Patientenentschädigungsfonds-Gesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 16 T-PFG seit 31.12.2018 weggefallen.

(2) Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz dürfen nur für Schäden, die nach dem 31. Dezember 2000 eingetreten sind, gewährt werden.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 12.09.2001 bis 31.12.2018
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 16 T-PFG seit 31.12.2018 weggefallen.

(2) Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz dürfen nur für Schäden, die nach dem 31. Dezember 2000 eingetreten sind, gewährt werden.

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