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Legende:
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Regelung durch Betriebsvereinbarung
Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, können Regelungen, zu denen der Kollektivvertrag nach diesem Landesgesetz ermächtigt ist, durch Betriebsvereinbarung zugelassen werden, wenn
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(Anm: LGBl. Nr. 136/2007)
Regelung durch Betriebsvereinbarung
Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, können Regelungen, zu denen der Kollektivvertrag nach diesem Landesgesetz ermächtigt ist, durch Betriebsvereinbarung zugelassen werden, wenn
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(Anm: LGBl. Nr. 136/2007)