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Häckselmaschinen
(1) Wird bei Häckselmaschinen mit den Händen eingelegt, dann muss der Ausrücker so gestaltet und angebracht sein, dass er bei ordnungsgemäßer Bedienung durch den einlegenden Arm betätigt werden kann seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Bei motorisch betriebenen Messerhäckslern muss das Messerrad zur Gänze verkleidet sein.
(3) Sämtliche Zahnräder müssen verkleidet sein. Sie dürfen nur bei Stillstand der Maschine zur Einstellung der Schnittlänge ausgewechselt werden.
(4) Bei Häckselmaschinen müssen Förderbänder und -ketten in allen Teilen seitlich verkleidet sein.
Häckselmaschinen
(1) Wird bei Häckselmaschinen mit den Händen eingelegt, dann muss der Ausrücker so gestaltet und angebracht sein, dass er bei ordnungsgemäßer Bedienung durch den einlegenden Arm betätigt werden kann seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Bei motorisch betriebenen Messerhäckslern muss das Messerrad zur Gänze verkleidet sein.
(3) Sämtliche Zahnräder müssen verkleidet sein. Sie dürfen nur bei Stillstand der Maschine zur Einstellung der Schnittlänge ausgewechselt werden.
(4) Bei Häckselmaschinen müssen Förderbänder und -ketten in allen Teilen seitlich verkleidet sein.