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Hobel- und Fräsmaschinen
(1) Bei Abrichthobelmaschinen müssen die Tischhälften jeweils so nahe zusammengeschoben werden, wie es der Arbeitsvorgang zulässt seit 31.12.2019 weggefallen. Der nicht benützte Teil der Messerwelle muss vor und hinter dem Anschlag verdeckt sein.
(2) Bei Arbeiten an Fräsmaschinen für Holz müssen geeignete, die Werkzeuge soweit wie möglich verdeckende Schutzvorrichtungen verwendet werden. Fräsarbeiten müssen unter Benützung eines Anschlaglineals oder einer sonstigen geeigneten Führung vorgenommen werden.
Hobel- und Fräsmaschinen
(1) Bei Abrichthobelmaschinen müssen die Tischhälften jeweils so nahe zusammengeschoben werden, wie es der Arbeitsvorgang zulässt seit 31.12.2019 weggefallen. Der nicht benützte Teil der Messerwelle muss vor und hinter dem Anschlag verdeckt sein.
(2) Bei Arbeiten an Fräsmaschinen für Holz müssen geeignete, die Werkzeuge soweit wie möglich verdeckende Schutzvorrichtungen verwendet werden. Fräsarbeiten müssen unter Benützung eines Anschlaglineals oder einer sonstigen geeigneten Führung vorgenommen werden.