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Von Hand geführte Maschinen mit Kraftantrieb
(1) Die Schutzhaube muss die Maschinenwerkzeuge allseitig so verkleiden, dass nur der für den Arbeitsvorgang benötigte Teil des Werkzeuges frei bleibt seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Bei Bodenfräsen darf nur der in das Erdreich eindringende Teil des Maschinenwerkzeuges unabgedeckt bleiben.
(3) Bei der Beförderung der Geräte von und zur Arbeitsstelle ist der Werkzeugantrieb auszuschalten.
Von Hand geführte Maschinen mit Kraftantrieb
(1) Die Schutzhaube muss die Maschinenwerkzeuge allseitig so verkleiden, dass nur der für den Arbeitsvorgang benötigte Teil des Werkzeuges frei bleibt seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Bei Bodenfräsen darf nur der in das Erdreich eindringende Teil des Maschinenwerkzeuges unabgedeckt bleiben.
(3) Bei der Beförderung der Geräte von und zur Arbeitsstelle ist der Werkzeugantrieb auszuschalten.