Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Prozessor- und Harvesterernte
(1) Die für fahrbare, kraftbetriebene Maschinen erstellten Betriebsordnungen müssen am Einsatzort mitgeführt werden seit 31.12.2019 weggefallen. Die Betriebsanleitung und die Angaben der Hersteller zu den Einsatzgrenzen sind zu beachten.
(2) Der Gefahrenbereich, in dem sich keine Personen aufhalten dürfen, ist bei der Prozessor- oder Harvesterernte auf zwei Baumlängen, jedoch auf mindestens 50 m auszudehnen.
(3) Abwurfeinrichtungen für den Stamm sind gegen einen Abwurf in die nicht vorgesehene Richtung zu sichern.
Prozessor- und Harvesterernte
(1) Die für fahrbare, kraftbetriebene Maschinen erstellten Betriebsordnungen müssen am Einsatzort mitgeführt werden seit 31.12.2019 weggefallen. Die Betriebsanleitung und die Angaben der Hersteller zu den Einsatzgrenzen sind zu beachten.
(2) Der Gefahrenbereich, in dem sich keine Personen aufhalten dürfen, ist bei der Prozessor- oder Harvesterernte auf zwei Baumlängen, jedoch auf mindestens 50 m auszudehnen.
(3) Abwurfeinrichtungen für den Stamm sind gegen einen Abwurf in die nicht vorgesehene Richtung zu sichern.