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Rückung, Bringung, Transport
(1) Die Rückung, Bringung oder der Transport der Stämme darf erst erfolgen, wenn die Gewissheit besteht, dass sich niemand im Gefahrenbereich befindet seit 31.12.2019 weggefallen. Erforderlichenfalls sind Warnposten aufzustellen.
(2) Bei der Arbeit mit Riesen oder Loiten ist zu beachten:
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(3) Bei Arbeit mit der Zugmaschine und Rückezange bzw. Bodenzugseilwinde ist zu berücksichtigen:
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(4) Bei Arbeiten mit Seilbahnen und Seilkranen gilt:
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(5) Bei Transportarbeiten mit Seilanlagen sind folgende Sicherheitsbestimmungen einzuhalten:
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Rückung, Bringung, Transport
(1) Die Rückung, Bringung oder der Transport der Stämme darf erst erfolgen, wenn die Gewissheit besteht, dass sich niemand im Gefahrenbereich befindet seit 31.12.2019 weggefallen. Erforderlichenfalls sind Warnposten aufzustellen.
(2) Bei der Arbeit mit Riesen oder Loiten ist zu beachten:
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(3) Bei Arbeit mit der Zugmaschine und Rückezange bzw. Bodenzugseilwinde ist zu berücksichtigen:
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(4) Bei Arbeiten mit Seilbahnen und Seilkranen gilt:
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(5) Bei Transportarbeiten mit Seilanlagen sind folgende Sicherheitsbestimmungen einzuhalten:
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