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Lagerung, Verladung
(1) Holzstapel sind so aufzustellen und zu sichern, dass sie nicht einstürzen, abrutschen oder abrollen können seit 31.12.2019 weggefallen. Das Herausziehen von Holz aus den unteren Lagen ist verboten.
(2) Beim Holzverladen darf sich keine Person im Schwenkbereich des Lastkranes und der hängenden Last aufhalten. Den Anweisungen des Kranführers ist unbedingt Folge zu leisten. Es darf nicht über die Rungen beladen werden.
Lagerung, Verladung
(1) Holzstapel sind so aufzustellen und zu sichern, dass sie nicht einstürzen, abrutschen oder abrollen können seit 31.12.2019 weggefallen. Das Herausziehen von Holz aus den unteren Lagen ist verboten.
(2) Beim Holzverladen darf sich keine Person im Schwenkbereich des Lastkranes und der hängenden Last aufhalten. Den Anweisungen des Kranführers ist unbedingt Folge zu leisten. Es darf nicht über die Rungen beladen werden.