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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Bestandspflege
(1) Bei Verwendung von Freischneidegeräten (z seit 31.12.2019 weggefallen. B. für Läuterung) dürfen sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Das Sägeblatt muss öfters auf Bruchstellen oder Sprünge kontrolliert werden. Als persönliche Schutzausrüstung ist ein Augen- bzw. ein Gesichtsschutz und bei gesundheitsschädlichem Lärm ein Gehörschutz zu tragen.
(2) Beim Einsatz von chemischen Arbeitsstoffen im Forst sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller und die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Bestandspflege
(1) Bei Verwendung von Freischneidegeräten (z seit 31.12.2019 weggefallen. B. für Läuterung) dürfen sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Das Sägeblatt muss öfters auf Bruchstellen oder Sprünge kontrolliert werden. Als persönliche Schutzausrüstung ist ein Augen- bzw. ein Gesichtsschutz und bei gesundheitsschädlichem Lärm ein Gehörschutz zu tragen.
(2) Beim Einsatz von chemischen Arbeitsstoffen im Forst sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller und die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.