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Gesichts- und Augenschutz
Dienstnehmer, deren Augen bei bestimmten Arbeiten durch Staub, Splitter, Späne, ätzende oder heiße Flüssigkeiten, Dämpfe, glühende oder geschmolzene Materialien, blendendes Licht oder schädliche Bestrahlung gefährdet sind, sind mit geeigneten Schutzbrillen, Schutzschirmen oder Gesichtsmasken auszustatten seit 31.12.2019 weggefallen.
Gesichts- und Augenschutz
Dienstnehmer, deren Augen bei bestimmten Arbeiten durch Staub, Splitter, Späne, ätzende oder heiße Flüssigkeiten, Dämpfe, glühende oder geschmolzene Materialien, blendendes Licht oder schädliche Bestrahlung gefährdet sind, sind mit geeigneten Schutzbrillen, Schutzschirmen oder Gesichtsmasken auszustatten seit 31.12.2019 weggefallen.